Die deutsche UNESCO Kommission hat im Dezember 2014 die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht zum nationalen immateriellen Kulturerbe ernannt. Dies ist eine wunderbare Anerkennung und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit aller Narrenzünfte, die sich der Pflege und der Weiterentwicklung unseres fastnächtlichen Brauchtums verschrieben haben. Dieser Brauch verbindet gemäß der deutschen UNESCO Kommission regionales Wissen, Kunsthandwerk und Laienkreativität, fördert den Ausdruck von Emotionen und wirkt als generationsübergreifendes Gemeinschaftserlebnis mit sozialer und integrativ wirkender Funktion.
Ziel der UNESCO ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung dieser immateriellen Kulturgüter und ihre Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Hierzu hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet.
Dieser völkerrechtlich verbindlichen Konvention sind mittlerweile 160 Staaten beigetreten. In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten.
Der Eintrag unserer Schwäbisch-Alemannischen Fastnacht als eines der ersten Kulturgüter in diese nationale Liste ist auch ein Zeichen an die Politik, unsere traditionellen Bräuche zu schützen und zu fördern.
Träger dieser Eintragung ist die Vereinigung Schwäbisch Alemannischer Narrenzünfte e.V. Die Eintragung sowie die Berechtigung zur Nutzung des offiziellen Logos „Wissen. Können. Weitergeben“ gilt jedoch nicht nur für die Mitgliedszünfte dieser Vereinigung sondern für alle Narrenzünfte, die sich dem Erhalt und der Pflege ihrer heimatlichen Bräuche verschrieben haben und die die Kriterien des dazugehörigen Normen-Kodex´ erfüllen und befolgen. Zu diesen Narrenzünften zählt seit dem 01.10.2020 auch der Narrenbund Neuhausen e.V.